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Häufige Fragen
Deine Fragen. Viele Antworten.
Hier findest du die häufigsten Fragen zur Berufsreifeprüfung. Falls du andere Fragen hast, oder am liebsten persönlich mit uns sprichst, dann kontaktiere uns einfach.
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➜ WIE ALT MUSS ICH SEIN, UM DIE BERUFSREIFEPRÜFUNG MACHEN ZU KÖNNEN?Zu Ablegung der letzten Teilprüfung der Berufsmatura musst du das 19. Lebensjahr vollendet haben.
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➜ KANN ICH MIT DER BERUFSREIFEPRÜFUNG BEREITS WÄHREND MEINER LEHRE BEGINNEN?Du kannst während deiner Lehre mit der Berufsreifeprüfung beginnen, allerdings dürfen nur drei Teilprüfungen vor dem Ablegen der Lehrabschlussprüfung absolviert werden. Die letzte Prüfung kann erst nach der erfolgreichen Lehrabschlussprüfung (frühestens mit vollendetem 19. Lebensjahr) absolviert werden.
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➜ BLEIBEN MEINE ABGELEGTEN PRÜFUNGEN GÜLTIG?Ja, sowohl die Berufsreifeprüfung als auch alle absolvierten Teilprüfungen bleiben unbefristet gültig. Solltest du also eine Pause zwischen den Prüfungen brauchen oder nun nach einiger Zeit beschließen, die Berufsreifeprüfung fortzusetzen, ist dies natürlich möglich.
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➜ GIBT ES NACH DEM ERSTMALIGEN ANMELDEN DIE MÖGLICHKEIT, MEINEN FACHBEREICH ZU WECHSELN?Nur in Ausnahmefällen. In der Regel ist die Wahl des Fachbereiches nach der erfolgreichen Anmeldung fix und wird nicht mehr verändert.
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➜ KANN ICH MIR DEN FACHBEREICH ANERKENNEN LASSEN?Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass der Fachbereich anerkannt wird. Ist dies der Fall entfällt diese Prüfung.
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➜ KANN ICH MEINEN FACHBEREICH SELBST WÄHLEN?Grundsätzlich hängt der Fachbereich von deiner abgeschlossenen Ausbildung ab. Solltest du aber nicht mehr in diesem Bereich arbeiten, dann ist es möglich, einen Antrag auf Änderung des Fachbereiches zu stellen. In diesem Antrag muss verdeutlicht werden, wie dein Tätigkeitsfeld definiert ist. Außerdem muss argumentiert werden, wie deine Arbeit und der neue Fachbereich miteinander in Zusammenhang stehen. Du musst erklären, welchen Fachbereich du aussuchst und warum dieser ausgewählt wird. Über den Wechsel des Fachbereichs wird in der jeweiligen Prüfungsschule entschieden.
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➜ WELCHE FÖRDERMÖGLICHKEITEN GIBT ES FÜR MICH?Die Investition in Weiterbildung ist eine, die sich immer lohnt. Hier findest du Informationen, wir beraten dich aber auch gerne persönlich! Förderung durch das Finanzamt – Lohnsteuerausgleich Die Kosten für die Lehrgänge, die dazu notwendigen Fahrtkosten (Tickets oder Kilometergeld) sowie Arbeitsmaterialien und Gebühren sind als Weiterbildungskosten steuerlich absetzbar. AMS Bildungskarenz Du hast die Möglichkeit, die AMS Bildungskarenz in Anspruch zu nehmen, wenn du dazu berechtigt bist. Frag beim AMS nach und kontaktiere deinen Dienstgeber. Mit diesem Modell hast du die optimalen Voraussetzungen, alle vier Teilprüfungen in einem Jahr abzulegen. AMS Bildungsteilzeit Du willst deine Arbeitszeit reduzieren, um eine Weiterbildung zu absolvieren? Frag beim AMS nach und kontaktiere deinen Dienstgeber. AK Beihilfe zur Berufsreifeprüfung Nach dem erfolgreichen Abschluss der Berufsreifeprüfung kannst du als Mitglied der Arbeiterkammer Steiermark die Beihilfe zur Berufsreifeprüfung beantragen und nach dem Einreichen deines Reifeprüfungszeugnisses eine nachträgliche Förderung in der Höhe von € 220,00 erhalten.
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➜ WELCHE VORAUSSETZUNG MUSS ICH ERFÜLLEN?Du möchtest dich weiterbilden und die Berufsreifeprüfung machen? Kein Problem! Voraussetzung für die Zulassung zur Berufsreifeprüfung ist der erfolgreiche Abschluss einer der angeführten Ausbildungen bzw. Prüfungen. Lehrabschlussprüfung land- und forstwirtschaftliche Facharbeiter-Ausbildung land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung mindestens dreijährige mittlere Schule mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz mindestens 30-monatige Ausbildung für den medizinisch-technischen Fachdienst und Sanitätsdienst Meisterprüfung Befähigungsprüfung gewisse Dienstprüfungen gemäß Beamten-Dienstrechtsgesetz bzw. Vertragsbedienstetengesetz sowie eine dreijährige Dienstzeit nach Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgreicher Abschluss des 3. Jahrgangs einer BHS und eine dreijährige berufliche Tätigkeit erfolgreicher Abschluss der 3. Klasse einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung sowie eine dreijährige berufliche Tätigkeit erfolgreicher Abschluss des 4. Semesters einer Schule für Berufstätige erfolgreicher Abschluss eines Hauptstudienganges an einem Konservatorium erfolgreicher Abschluss eines mindestens dreijährigen künstlerischen Studiums an einer Universität erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung zum Heilmasseur erfolgreicher Abschluss einer medizinischen Fachassistenz erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung in der Pflegefachassistenz
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➜ WAS BRINGT MIR DIE BERUFSREIFEPRÜFUNG?Die Berufsreifeprüfung entspricht in Österreich einer vollwertigen Matura. Du darfst mit diesem Schulabschluss jedes Studium an einer österreichischen Universität oder Fachhochschule beginnen* und hast die Berechtigung für den gehobenen Dienst in der Verwaltung. Du wirst allerdings nicht von allgemeinen Zugangsbeschränkungen wie beispielsweise Aufnahmeprüfungen oder Assessments befreit. Zudem erlangst du eine fachliche Höherqualifizierung, die nicht nur bei einer beruflichen Umorientierung hilfreich ist, sondern häufig auch den Aufstieg im eigenen Unternehmen erleichtert. * Dies ist auch der größte Unterschied zur Studienberechtigungsprüfung, mit der du den Zugang zu einer einzelnen Studienrichtung erwirbst.
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